Allgemeine Mietbedingungen

 

Gültigkeit

Diese Mietbedingungen sind ab 15.05.2018 gültig. Alle alten Mietbedingungen werden ab dem 15.05.2018 automatisch ungültig.

 

ALLGEMEINES

 

Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) der Different Eventausstattung GmbH (nachfolgend “Verkäufer”), gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren, die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend „Kunde“) mit dem Verkäufer hinsichtlich der vom Verkäufer in seinem Online-Shop dargestellten Waren abschließt. Hiermit wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart.

1.2 Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Es gelten ausschließlich unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, mit denen sich unser Kunde bei Auftragserteilung einverstanden erklärt, und zwar ebenso für künftige Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird, sie aber dem Besteller bei einem von uns bestätigten Auftrag zugegangen sind. Wird der Auftrag abweichend von unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere Liefer- und Zahlungsbedingungen, selbst wenn wir nicht widersprechen. Abweichungen gelten also nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind.

 

Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten.

Die Vertragsbeziehung unterliegt ausschließlich dem deutschen Recht, insbesondere dem Bürgerlichen Gesetzbuch und Handelsgesetzbuch.

Gerichtsstand ist nach unserer Wahl der Sitz der Firma oder Frankfurt am Main.

Befindet sich der Käufer uns gegenüber mit irgendwelchen Zahlungsverpflichtungen im Verzug, so werden alle bestehenden Forderungen sofort fällig.

Zur Geltendmachung der Rechte aus Eigentumsvorbehalt ist ein Rücktritt vom Vertrag nicht erforderlich, es sei denn, der Debitor ist Verbraucher.

Sämtliche Zahlungen sind mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die VR FACTOREM GmbH, Ludwig-Erhard-Straße 30 – 34, 65760 Eschborn, zu leisten, an die wir unsere gegenwärtigen und künftigen Ansprüche aus unserer Geschäftsverbindung abgetreten haben. Auch unser Vorbehaltseigentum haben wir auf die VR FACTOREM GmbH übertragen.

Eine Aufrechnung durch den Käufer mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Käufer ist ausgeschlossen, es sei denn, es beruht auf demselben Vertragsverhältnis oder die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

 

Zustandekommen eines Vertrags

Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Der Inhalt und der Umfang des Mietvertrags entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Alle Angebote, die durch den Vermieter gemacht werden, sind unverbindlich.

Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.

 

Mietzeitraum

Die Mietdauer der Mietgegenstände umfasst einen Zeitraum von bis zu drei Kalendertagen oder einem Wochenende, jedoch nur einen Benutzungstag. Der Tag der Abholung bzw. Anlieferung ist der erste Miettag.

Für den zweiten Benutzungstag berechnen wir 25% der Grundmiete; danach werden für jeden Tag 15% berechnet.

Die Mindestauftragsgröße beträgt in den meisten Fällen EUR 50,00.

Das Mietobjekt wird dem Mieter nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung gestellt. Für eine Verlängerung dieses Zeitraums ist die schriftliche Zustimmung des Vermieters erforderlich. Der Vermieter hat danach das Recht, einen zusätzlichen Mietbetrag auf Grund der oben genannten Preisliste in Rechnung zu stellen. Wenn der Mieter das Mietobjekt nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben kann, muss der Mieter den Vermieter spätestens 1 Tag vor Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums darüber informieren. Des Weiteren trägt der Mieter eventuelle Schadensersatzansprüche anderer Mieter die wegen des Versäumnisses nicht Ihre Mietartikel bekommen konnten. Des Weiteren können Kosten für die Zumietung oder Beschaffung der nicht zurückgegeben Artikel an den Mieter weiterberechnet werden.

 

Kündigung

Die Kündigung eines Auftrags ist bis spätestens 2 Monate vor Beginn des Ereignisses möglich. Der Auftrag muss dann schriftlich gekündigt werden. Die bis dahin entstandenen Kosten werden jedoch in Rechnung gestellt. Bei einer Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt wird der vollständige Mietpreis berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können. In diesem Falle fallen folgende Kosten an:

a) Zugang der Kündigung bis 60 Arbeitstage vor Mietbeginn: 25 % des Auftragsumsatzes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

b) Zugang der Kündigung bis 7 Arbeitstage vor Mietbeginn: 50 % des des Auftragsumsatzes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

c) Zugang der Kündigung bis 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 75 % des des Auftragsumsatzes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

d) Zugang der Kündigung später als 3 Arbeitstage vor Mietbeginn: 90 % des des Auftragsumsatzes zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.

Hat Different Eventausstattung Fremdmaterial angemietet und es entstehen durch die Stornierung von Fremdmaterial erhöhte Kosten, hat der Kunde ihr diese neben dem nach Satz 1 erhöhten anteiligen Mietpreis zu erstatten. Hat Different Eventausstattung Material nach vorheriger Ankündigung für diesen Auftrag eingekauft, dann kann der belegbare Einkaufspreis hierfür an den Mieter weiterberechnet werden.

Teilkündigungen werden anteilig berechnet.

 

Haftung

Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietobjekts ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter hat Anspruch darauf, dass Ihm der defekte Mietartikel ausgehändigt wird. Dieser Anspruch ist innerhalb von 7 Tagen nach der Rückgabe der Mietartikel geltend zu machen. Danach verfällt der Anspruch.

Der Mieter haftet uns gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietobjekts resultieren, gegen uns geltend machen können.

Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietobjekts durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietobjekt oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen. Sämtliche Folgeschäden welche aus dem Mietvertrag heraus resultieren sind ausgeschlossen, außer

Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 7,5 Tonnen geeignet ist. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden gehen zu Lasten des Mieters.

 

Versicherung

Das Mietobjekt ist nicht versichert. Die Haftung geht auf den Mieter über, sobald dieser das Mietobjekt in Empfang nimmt. Der Vermieter rät daher, das Mietobjekt für die Dauer des Ereignisses einschließlich der Dauer des Auf- und Abbaus zu versichern.

 

Kaution

Der Vermieter behält sich das Recht vor eine Sicherheit in Form einer Bargeldkaution, eines Schecks (welche bei unserer Bank eingereicht werden) oder einer Kreditkartensicherheit zu verlangen.

Nach Ablauf der Mietzeit wird die Rückzahlung des Kautionsguthabens des Kunden erst dann fällig, wenn die Mietgegenstände zurückgegeben wurden und Different Eventausstattung die Möglichkeit hatte, die Mietgegenstände auf eventuelle Beschädigungen zu überprüfen und alle Ansprüche aus dem Mietvertrag befriedigt sind.

 

Verfügbarkeit

Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietobjekts bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietobjekts erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat.

Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietobjekts ein Versäumnis, eine Beschädigung oder einen Mangel feststellt, wodurch das Mietobjekt nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial.

Das Mietobjekt darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, das Mietobjekt Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.

 

Informationspflicht des Mieters

Der Mieter muss den Vermieter unverzüglich informieren, wenn:

 

– das Mietobjekt bei der Anlieferung nicht vollständig ist  (max. 3 Stunden nach der Warenübergabe),

– das Mietobjekt beschädigt ist (max. 3 Stunden nach der Warenübergabe),

– das Mietobjekt Mängel aufweist (max. 3 Stunden nach der Warenübergabe)

– das Mietobjekt gestohlen wurde oder auf andere Weise verloren gegangen ist.

 

INVENTAR

Die Verpflichtungen des Mieters

Wenn der Mieter das Mietobjekt selbst abholt, muss er die Bestellung selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Außerdem muss der Mieter selbst für einen vorschriftsmäßigen Transport Sorge tragen. Wenn nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, werden die Güter durch den Mieter selbst abgeholt und zurückgebracht.

Ein Transport ist durch Different Eventausstattung gegen Aufpreis möglich. Die Lieferung wird dann so eingeplant, dass das Mietobjekt vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Auch kann er nur haftbar gemacht werden, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich oder außerhalb der Geschäftszeiten auf der 24Std. Notfallrufnummer, eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat.

Das Mietobjekt wird bis hinter die erste Tür ebenerdig angeliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für eine Anlieferung mit einem 7,5t LKW geeignet ist. Die erforderliche Mindesttürbreite beträgt 2 Meter, die Mindesthöhe beträgt 2,40 m. Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B. weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern, das Mietobjekt noch nicht sauber sortiert ist, um abgeholt werden zu können), hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

Bei der Anlieferung der Güter muss der Mieter das Mietobjekt sofort kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse (wie z.B. Fehlmengen, Mängel, Beschädigungen) müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter schriftlich gemeldet werden. Sollte der Mieter  zum vorab und schriftlich vereinbarten Zeitpunkt nicht am Lieferort sein gilt die Ware auch ohne Unterschrift und Bestätigung durch den Mieter auf dem Lieferschein, als angenommen. Die Haftung für die Ware geht ab diesem Zeitpunkt auf den Mieter über.

Am vereinbarten Abholtag muss das Mietobjekt zum vereinbarten Zeitpunkt sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Tür auf Parterre bereit stehen, wie es auch bei der Anlieferung gestanden hat (sofern nichts anderes von beiden Seiten schriftlich vereinbart wurde.) Bei der Abholung wird das Mietmaterial sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn das Material aus Geschirr, Besteck und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und Kontrolle erst in den Räumlichkeiten des Vermieters stattfindet. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Der Mieter hat das Recht bei der Zählung in den Räumlichkeiten von Different Eventausstattung, dabei zu sein, sofern er einen Termin für die Zählung vor der Vermietung mit Different Eventausstattung vereinbart. Zu Bruch gegangene oder fehlende Mietartikel werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

 

Reinigung

Der Mieter muss das Mietmaterial sorgfältig behandeln. Der Kunde gibt die Mietgegenstände in dem Zustand und in der Form zurück, wie er sie erhalten hat. Porzellan, Gläser und Besteck werden nach der Rückgabe gegen eine Vergütung durch den Vermieter gereinigt; sie müssen durch den Mieter so dem Vermieter zurückgegeben werden (sortiert, ohne Essensreste, Fettreste usw.), dass sie sofort maschinell gereinigt werden können. Wenn das Mietobjekt extrem schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Textilien (z.B. Tischdecken und Hussen) müssen nach der Benutzung dem Vermieter trocken zurückgegeben werden.

Das Mobiliar und die Küchentechnik sind in gleichem Zustand wie übernommen zurückzugeben. Sollte dies nicht der Fall sein, werden die dadurch entstandenen Kosten separat in Rechnung gestellt.

 

ZELTE

Die Verpflichtungen des Mieters

1. Der Mieter bestimmt den Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird. Er untersucht, ob das Mietobjekt am Ort der Installation sicher und ohne Schaden an Sachen anderer und/oder ohne Beeinträchtigung der Rechte anderer installiert werden kann, und steht für diese Tatsache ein. Er informiert den Vermieter über die Anwesenheit von Leitungen, Kabeln, Rohren und anderen Vorrichtungen auf oder im Boden. Das Gelände, auf dem das Mietobjekt aufgestellt werden muss, muss horizontal und eingeebnet sein. Der Mieter steht dafür ein, dass das betreffende Gelände am Tag, der für die Ablieferung und/oder Montage des Mietobjekts vereinbart ist, frei, geräumt und gut zu befahren ist, auch durch LKW von 40 Tonnen. Maßnahmen, die für das eine oder andere notwendig sind, werden durch den Mieter getroffen und gehen vollständig zu dessen Lasten. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden, Leitungen, Rohren oder anderen Gegenständen auf oder im Boden infolge der Montage des Mietobjekts gehen zu Lasten des Mieters.

2. Beim vereinbarten Transport des Mietobjekts durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW`s von 40 Tonnen geeignet ist. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden gehen zu Lasten des Mieters.

3. Bei Schnee muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass das Zeltdach schneefrei bleibt. Durch Schneelast verursachte Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

4. Bei Sturm und/oder Unwetter steht der Mieter dafür ein, dass alle Ein- und Ausgänge des Zeltes dicht gehalten werden. Droht oder entsteht ein Schaden am Mietobjekt, so muss der Mieter alles tun, um den Schaden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter darüber auf dem Laufenden zu halten.

5. Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter (außer in den unter Punkt 4 genannten Fällen), keine Änderungen am Mietobjekt anbringen.

6. Der Mieter darf das Mietobjekt ausschließlich entsprechend der vereinbarten Bestimmung benutzen. Der Mieter wird im oder am Mietobjekt keine Veränderungen anbringen. Das Bekleben, Bemalen oder anderweitige Bearbeiten des Mietobjekts ist nicht gestattet.

7. Wenn für die Aufstellung des Mietobjekts die Zustimmung eines Dritten notwendig ist, trägt der Mieter rechtzeitig für den Erhalt dieser Zustimmung Sorge. Er informiert den Vermieter schriftlich über das Vorliegen dieser Zustimmung. Der Nichterhalt der erforderlichen Zustimmung(en) geht vollständig auf Risiko des Mieters. An einen Dritten zu zahlende Vergütungen für die Aufstellung und Erhaltung des Mietobjekts, welcher Art auch immer, gehen vollständig zu Lasten des Mieters, auch wenn sie bereits durch den Vermieter entrichtet worden sind.

 

Copyright © / Urheberrecht

Sämtliche Inhalte sowie das Werk als Ganzes sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche unberechtigte Nutzung, insbesondere durch Nachdruck oder Vervielfältigung in Form von Fotokopien, Mikrokopien, oder anderen Verfahren, auch von Teilen, für jegliche Zwecke werden gerichtlich verfolgt. Die Übernahme des Inhaltes oder Teilen hiervon in Datensysteme/Datenbanken oder die Verwendung des Verzeichnisses für gewerbliche, private oder andere Zwecke sind verboten. Für Satz- und Formfehler redaktioneller oder technischer Art wird keine Haftung übernommen und kein Schadensersatz geleistet.

 

Anwendbares Recht
Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Waren. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Gerichtsstand
Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.

Alternative Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

Der Verkäufer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.